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Steuer-Tipp

Führerscheinkosten als Betriebsausgaben

Übernimmt der landwirtschaftliche Betrieb für einen Mitarbeiter (auch Familienangehörigen) oder einen Auszubildenden die Kosten des Führerscheins der Klasse T bzw. L, so sind die Führerscheinkosten Betriebsausgaben des landwirtschaftlichen Betriebes. Der Arbeitnehmer muss sie nicht versteuern; es handelt sich um einen steuerfreien Ersatz durch den Arbeitgeber.

Nach dem Erlass des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen vom 29.05.2009 können Kosten für den Erwerb einer Fahrerlaubnis für eine Fahrzeugklasse, die im privaten Alltagsleben nicht üblich ist, steuerfrei ersetzt werden. Es kommen hier allerdings nur die Kosten für den Erwerb der Fahrerlaubnis in der Klasse T bzw. L und C zum Ansatz, u. U. auch diejenigen der Führerscheinklasse C1/C1E und C/CE.

Februar 2010

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