Stiftung als Steuersparmodell
Steuervorteile bei Zuwendungen an gemeinnützige Stiftungen werden gewährt, weil sich die Stiftung zum Wohl der Allgemeinheit engagiert. Nicht der Staat muss handeln, sondern die Stiftung. Es gibt vielfältige Möglichkeiten, gemeinnützige Stiftungen zu unterstützen.
Steuervorteile im Überblick:
- Spenden sind alle unentgeltlichen freiwilligen Zuwendungen, die zur zeitnahen Ausgabe für den Stiftungszweck bestimmt sind. Spenden sind bis zu 20 % der steuerpflichtigen jährlichen Einkünfte oder 0,4 % des Umsatzes einschl. der Lohnsumme steuerlich als Sonderausgabe abziehbar. Steuerlich besteht die unbegrenzte Vortragsmöglichkeit nicht ausgeschöpfter Beträge. Vereinfachter Spendennachweis bis 200,- € durch Vorlage des Kontoauszuges der Bank.
- Zustiftungen zum Stiftungskapital sind Finanzmittel, die dem Vermögensstock der Stiftung zur Verfügung stehen. Zustiftungen stellen keine Neuerrichtung, sondern den „Erweiterungsbau“ einer Stiftung dar; sie sind bis zu einer Million im Jahr der Zuwendung und in den neun folgenden Jahren vom Zustifter als Sonderausgabe bei der Einkommensteuer abziehbar. Der Zustifter kann den jährlichen Abzugsbetrag in seiner Einkommensteuererklärung individuell bis zur Höhe der Zustiftung festlegen. Die Zustiftung muss also nicht gleichmäßig auf den 10-Jahres-Zeitraum verteilt werden.
- Spenden und Zustiftungen sind erbschaft- und schenkungsteuerfrei.
- Unterstiftungen werden auch Treuhandstiftungen genannt. Eine solche Treuhandstiftung kann unter dem Dach einer gemeinnützigen Stiftung gegründet werden. Die Errichtung einer Treuhandstiftung ist ein äußerst schnelles und flexibles Instrument. Die Treuhandstiftung bedarf keiner staatlichen Anerkennung. Die gesamte Abwicklung der Gründung, der Abrechnung, des Einsatzes der Gelder übernimmt häufig die gemeinnützige Stiftung.
- „Stifterbonus“: Ein Drittel der Erträge der Stiftung kann für den Unterhalt des Stifters und seiner nächsten Angehörigen eingesetzt werden.
Haben Sie Fragen zu Spenden oder Zustiftungen? Rufen Sie uns an. Wir informieren sie gerne über die verschiedenen Möglichkeiten der Unterstützung sowie deren steuerliche Aspekte.
September 2010