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Steuer-Tipp

Zugekaufte GAP-Zahlungsansprüche sind abzuschreiben

Die meisten Zahlungsansprüche sind im Rahmen der GAP-Reform unentgeltlich zugeteilt worden Nach der Zuteilung fand ein reger Handel mit den Zahlungsansprüchen statt.

Das Finanzgericht Münster hat jetzt entschieden, dass die entgeltlich erworbenen Zahlungsansprüche auf 10 Jahre abzuschreiben sind. So führt das Gericht aus, dass ähnlich wie bei den Milchlieferrechten und den Zuckerrübenlieferrechten auch Zahlungsansprüche nur eine bestimmte Zeit dem jeweiligen Landwirt zur Verfügung stehen. Es spielt keine Rolle, wenn entsprechende Regelungen nach dem vorgesehenen Zeitablauf verlängert werden oder nicht. Jedenfalls sieht die EU immer nur zeitlich befristete Rechte vor. Bei zugeteilten Zahlungsansprüchen bleibt es dabei, dass sie nicht abgeschrieben werden können, weil sie unentgeltlich zugeteilt wurden.

Stand: Februar 2012

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