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Steuer-Tipp

Wirtschaftsüberlassungsverträge nach dem 31.12.2007

Aufgrund einer gesetzlichen Änderung durch das Jahressteuergesetz 2008 wollte die Finanzverwaltung zunächst die nach dem 31.12.2007 geschlossenen Wirtschaftsüberlassungsverträge steuerlich nicht mehr anerkennen. Versorgungsleistungen (Baraltenteil, Wohnrecht), die im Zusammenhang mit Wirtschaftsüberlassungsverträgen nach diesem Stichtag vereinbart waren, sollten nicht beim Nutzungsberechtigten als Sonderausgabe abzugsfähig sein.

Nun rudert die Finanzverwaltung zurück. Nach neuer Auffassung des Finanzministeriums NRW können solche Versorgungsleistungen beim Nutzungsberechtigten als Betriebsausgaben (Pachtausgaben) angesetzt werden, die die Steuerzahllast mindern. Spiegelbildlich stellen solche Versorgungsleistungen beim Berechtigten steuerpflichtige Einnahmen aus einem ruhenden land- und forstwirtschaftlichen Betrieb dar. Ausnahmsweise gilt das nur dann nicht, wenn die kapitalisierten Versorgungsleistungen mehr als doppelt so hoch sind wie der Wert des überlassenen Betriebes. Dies dürfte jedoch in den allermeisten Fällen nicht der Fall sein.
Stand: März 2012

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