Bislang keine Anhebung der Minijob-Grenze auf 450,00 €!
Die Regierungskoalition will die Situation von geringfügig Beschäftigten verbessern. Es wird eine Anhebung der Grenze für Minijobber von derzeit 400,00 € auf 450,00 € diskutiert. Gleichzeitig ist angedacht, die Rentenversicherungsfreiheit für Minijobber aufzuheben und eine grundsätzliche Rentenversicherungspflicht einzuführen.
Mit der Neuregelung wären Lohnsteigerungen für Minijobber möglich. Die bisher geltende Grenze von 400,00 € ist seit 2003 nicht angehoben worden. Konkrete Vorschläge für eine Änderung der Gesetze existieren bisher jedoch nicht. Sofern zukünftig Neuregelungen für Minijobs eintreten, wird Sie die BSB-GmbH – Landw. Buchstelle – rechtzeitig darüber informieren.
Stand: Mai 2012