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Steuer-Tipp

Rücklage für Ersatzbeschaffung: Verlängerte Frist

Immer wieder kommt es vor, dass eine Scheune oder ein Stall aufgrund höherer Gewalt aus dem Betriebsvermögen ausscheidet. Ein Brand, Bergschäden oder auch eine drohende Enteignung sind als  Beispiele zu nennen. Wenn die gezahlte Entschädigung höher ist als der Buchwert des Altgebäudes, kommt es zu einer Aufdeckung von "stillen Reserven", welche dann zu versteuern sind.
 
Die Finanzverwaltung lässt es im Billigkeitswege zu, dass solche Entschädigungszahlungen gewinnneutral behandelt werden können, wenn ein funktionsgleiches Ersatzwirtschaftsgut angeschafft wird. Ist z.B. ein Trecker aufgrund eines Unfalls kaputt gegangen und wird die Versicherungsentschädigung zum Kauf eines neuen Treckers benötigt, können Steuerzahllasten vermieden werden. Gerade wenn die Entschädigung höher ist als der Buchwert, würde ein steuerpflichtiger Gewinn entstehen.

Soweit die Reinvestition nicht im gleichen Wirtschaftsjahr erfolgt ist, kann eine steuerneutrale Rücklage gebildet werden. Die Rücklage für Ersatzbeschaffung beträgt nach einer neueren Entscheidung des Bundesfinanzhofes (BFH) sechs Jahre, für Gebäude und für alle anderen Wirtschaftsgüter vier Wirtschaftsjahre. Ist eine Reinvestition beabsichtigt, verzögert sich aber die Investition, kann die Rücklage 4 bis 6 Jahre steuerneutral fortgeführt werden.

Stand: September 2012

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