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Steuer-Tipp

Grundfreibetrag steigt

Nach monatelangen Verhandlungen haben Bund und Länder das Vermittlungsverfahren zum Abbau der kalten Progression mit einem Einigungsvorschlag abgeschlossen. Der Grundfreibetrag für das steuerliche Existenzminimum beträgt für das Jahr 2013 8.130 € / 16.260 € (Ledige/Verheiratete), ab 2014 erhöht er sich auf 8.154 € / 16.308 € (Ledige/Verheiratete). Es verbleibt beim Eingangssteuersatz von 14 %.

Die Anpassung des gesamten Tarifverlaufs aufgrund der sog. kalten Progression war nicht konsensfähig. Es bleibt also weiterhin dabei, dass bei steigenden Gewinnen von landwirtschaftlichen Betrieben es zu schleichenden Steuermehrbelastungen kommen kann.


Stand: Dezember 2012

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