Cookie Consent by FreePrivacyPolicy.com
Sie sind hier: Startseite > index.php > index.php > index.php > August 2013

Steuer-Tipp

Steuerfreie Aufwandsentschädigung aus öffentlichen Kassen

Der steuerfreie Mindestbetrag bei Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen steigt rückwirkend zum 01.01.2013 von 175,00 € auf 200,00 € monatlich. Mit dieser Änderung soll eine Angleichung an die sog. Übungsleiterpauschale erfolgen. Die Verbesserung führt zu einer Steuerentlastung für Landwirtinnen und Landwirte, die eine Aufwandsentschädigung aus öffentlichen Kassen erhalten, also u. a. ehrenamtliche Tätigkeiten für den Gemeinderat, die Landwirtschaftskammer, Wasser- und Bodenverbände, Jagdgenossenschaften sowie die freiwillige Feuerwehr.

Bei der Umsatzsteuer bleibt es bei der für ehrenamtliche Tätigkeiten für juristische Personen des öffentlichen Rechts bestehenden Steuerbefreiung nach dem Umsatzsteuergesetz.

Stand: Juli 2013

powered by webEdition CMS