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Steuer-Tipp

Steuererklärung 2014

Die gesetzliche Frist zur Abgabe der Steuererklärung für 2014 endet am 31.05.2015. Bei Landwirten, die regelmäßig ein sog. abweichendes Wirtschaftsjahr vom 01.07. bis zum 30.06. haben, endet die Frist zur Abgabe der Einkommensteuererklärung am 30.11.2015.

Beauftragen Sie die BSB-GmbH – Landw. Buchstelle – mit der Anfertigung der Einkommensteuererklärung, wird die Abgabefrist für Land- und Forstwirte auch ohne Antrag bis auf den 31.05.2016 verlängert.

Beachten Sie: Es bleibt den Finanzämtern vorbehalten, einzelne Steuererklärungen vorweg anzufordern.

Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 02.01.2015 über Steuererklärungsfristen.

Stand: Januar 2015

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