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Steuer-Tipp

Steuerentlastungen geplant

Die Bundesregierung plant mit dem Gesetzentwurf „Zur Anhebung des Grundfreibetrages, des Kinderfreibetrages, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags“ das Existenzminimum von dem steuerlichen Zugriff weiter zu verschonen. Im Kalenderjahr 2015 soll der Grundfreibetrag um 118,00 €/236,00 € (Ledige/Verheiratete) auf dann 8.472,00 €/16.944,00 € steigen. Im 2. Schritt ist eine weitere Anhebung im Kalenderjahr 2016 um 180,00 €/360,00 € auf dann 8.652,00 €/17.304,00 € geplant. Bis zu dieser Höhe muss jeweils keine Einkommensteuer gezahlt werden.

Darüber hinaus soll auch der Kinderfreibetrag von derzeit 7.008,00 € je Kind auf 7.152,00 € je Kind und ein Jahr später auf 7.248,00 € angehoben werden.

Das monatliche Kindergeld soll 2015 für das. 1. und 2. Kind jeweils 188,00 €, für das 3. Kind 194,00 € und für jedes weitere Kind jeweils 219,00 € betragen. Dies bedeutet eine Anhebung um jeweils 4,00 € im Monat. Ab dem Jahr 2016 soll dann eine erneute Anhebung um jeweils 2,00 € folgen.

Stand: April 2015

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