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Steuer-Tipp

Liquiditätshilfen für Tierhalter

Das Liquiditätshilfeprogramm der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) wird fortgesetzt. Es stehen noch 13 Mio. € zur Verfügung. Vom 22. Februar bis zum 22. März 2016 können wieder Anträge für einen Liquiditätszuschuss gestellt werden. Antragsberechtigt sind Milch- und Fleischerzeuger, die zur Sicherung ihrer Liquidität ein Darlehen aufgenommen haben und einen Preisrückgang für ihre Produktion von 19 % nachweisen können. Landwirte, die bereits einen Liquiditätszuschuss erhalten haben, können einen weiteren Antrag stellen, sofern ein weiteres zuschussfähiges Darlehen vorhanden ist. Bitte beachten Sie, dass nur Darlehen mit vier- bis sechsjährigen Laufzeit (42-72 Monate) und mindestens einem tilgungsfreien Jahr zuschussfähig sind.

Bei Fragen zur Beantragung des Zuschusses wenden Sie sich bitte direkt an die BLE unter der Telefonnummer: 0028/6845-2020.

Stand: 01.03.2016

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