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Steuer-Tipp

Keine Einigung über steuerliche Förderung des Mietwohnungsneubaus

Die Bundesregierung wollte mit einer steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus insbesondere private Investoren zum Bau preiswerten Wohnraums in besonders angespannten Gebieten anregen. Das würde auch Investoren in Westfalen-Lippe zugute kommen. Nach dem Regierungsentwurf sollten Investoren je Quadratmeter Wohnfläche bis zu 2000 € Baukosten als Sonderabschreibung geltend machen können. Würden die Baukosten 3000 €/qm übersteigen, gäbe es keine Förderung.

Offenbar gibt es bei der Regierungskoalition weiteren Beratungsbedarf. Von der SPD-Fraktion ist zu hören, es gäbe Beratungsbedarf bei den Anschaffungs- und Herstellungskosten und den Möglichkeiten der Nachverdichtung in bereits bebauten Gebieten. Es fehle auch eine Begrenzung der Mietpreise für die geförderten Objekte.

Stand: Juni 2016

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