Abzugsmöglichkeiten bei Handwerkerleistungen und haushaltsnahen Dienstleistungen
In letzter Zeit wurde seitens der Finanzgerichte der Umfang der von der Steuer abziehbaren privaten Handwerkerleistungen und haushaltsnahen Dienstleistungen erweitert. Die Finanzämter sind angewiesen, das umzusetzen. Das Finanzamt mindert nun auch die Einkommensteuer -bis zum max. zulässigen Höchstbetrag von € 1.200- für folgende Leistungen:
- Betreuung und Versorgung von Haustieren wie Hunden und Katzen in der eigenen Wohnung,
- Winterdienst auf öffentlichen Wegen vor dem eigenen, angrenzenden Wohngrundstück,
- die Dichtheitsprüfungen von Abwasserleitungen,
- Kontrollmaßnahmen des TÜVs bei Fahrstühlen,
- die Kontrolle von Blitzschutzanlagen und
- mit der Betreuungspauschale abgegoltenes Notrufsystem, das innerhalb einer Wohnung im Rahmen des „Betreuten Wohnens" Hilfeleistung rund um die Uhr sicherstellt.
Stand: November 2016