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Steuer-Tipp

Bonuszahlungen der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)

Das oberste deutsche Steuergericht, der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass Erstattungen einer gesetzlichen Krankenkasse für privat getragene Kosten von Gesundheitsmaßnahmen nicht mit steuerlich abziehbaren Krankenversicherungsbeiträgen verrechnet werden dürfen. Dem hat sich die Finanzverwaltung angeschlossen.

Dem gegenüber bietet die SVLFG drei verschiedene Bonusmodelle an. Davon entspricht keines dem Bonusprogramm im Sinne des o g. Urteils, sodass diese Bonuszahlungen weiterhin mit den Krankenversicherungsbeiträgen zu verrechnen sind. Unterm Strich erhöhen diese Prämienzahlungen bzw. der Bonus das zu versteuernde Einkommen des landwirtschaftlichen Betriebes.



Stand: Februar 2017

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