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Steuer-Tipp

Dürrehilfe für landwirtschaftliche Unternehmen

Nordrhein-Westfalen gewährt einen Teilausgleich von dürrebedingten Ertragsausfällen an landwirtschaftlichen Kulturen die durch die Dürre im Sommer 2018 verursacht wurden.

Hilfeberechtigte Landwirte müssen eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen. So muss u. a. der Naturalunterhalt auf Acker und Grünland in diesem Jahr im Betriebsdurchschnitt um mehr als 30 % geringer sein als im Schnitt der letzten drei Jahre. Bauernfamilien mit mehr als 120.000 Euro Jahreseinkommen (Summe der positiven Einkünfte lt. Steuerbescheid) sind nicht hilfeberechtigt. Außerdem darf kein hohes außerlandwirtschaftliches Gewerbeeinkommen vorliegen und kein hohes Privatvermögen. Der Stichtag ist der 30.06.2018. Zu diesem Termin sind alle Bestände an Depots, Wertpapieren, Festgeld, Einlagen und Girokonten festzustellen. Die Antragstellung erfolgt bei der jeweils zuständigen Kreisstelle der Landwirtschaftskammer NRW.

Die BSB-GmbH – Landw. Buchstelle – unterstützt Sie gerne bei der Antragstellung, wenn die Antragsformulare verfügbar sind. Die Zeit drängt, weil dann nur vier Wochen Zeit für eine Antragstellung verbleiben. Kommt für landwirtschaftliche Unternehmen eine Antragstellung infrage, empfehlen wir, sich bei der Kreisstelle der Landwirtschaftskammer registrieren zu lassen, damit Sie die Antragsformulare zugeschickt bekommen.


November 2018

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