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Steuer-Tipp

Steuerliche Hilfsmaßnahmen aufgrund Sturmtiefs "Friederike"

Das Ministerium der Finanzen des Landes NRW hat im Rahmen einer Verfügung vom 01.03.2018 in einem Katalog die steuerlichen Hilfsmaßnahmen aufgeführt. Das Finanzministerium will zur Vermeidung unbilliger Härten durch ausgewählte steuerliche Maßnahmen den Landwirten und ihren Familien entgegenkommen.

So kann zur Ersatzbeschaffung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens auf Antrag eine steuermindernde Rücklage bis zu 600.000 € gebildet werden. Aufwendungen für die Wiederherstellung beschädigter Betriebsgebäude, wie Scheunen oder Stallgebäude, gehen bis sie 70.000 € in die sofort abziehbaren Kosten ein.

Beim Verkauf von Kalamitätsholz wird ab dem ersten Festmeter ein geringerer Steuersatz, nämlich mindestens der „halbe Steuersatz“, angesetzt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Außenstelle der BSB GmbH –Landw. Buchstelle–.

Stand: April 2018

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