Zinsen für Steuernachzahlungen zu hoch
Das oberste deutsche Steuergericht -der Bundesfinanzhof-, hat erstmals den von der Finanzverwaltung angewandten Zinssatz von 0,5 % pro Monat und damit immerhin 6 % pro Jahr für verfassungsrechtlich bedenklich erachtet. Die BSB GmbH Landwirtschaftliche Buchstelle empfiehlt bei Verzinsung von Steuernachzahlungen ab dem Kalenderjahr 2015 gegen die Steuerbescheide Einspruch einzulegen und den Ausgang der verschiedenen noch anhängigen Gerichtsverfahren abzuwarten.
Juni 2018