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Steuer-Tipp

Förderung des Mietwohnungsneubaus gestoppt

In seiner letzten Sitzung vor Ende 2018 hat der Bundesrat die Sonderabschreibung bei Mietwohnungsneubauten abgesetzt. Ursprünglich war eine steuerliche Förderung für private Investoren vorgesehen. Befristet für vier Jahre sollte die Abschreibung für neue Wohnungen 5 % zusätzlich zur linearen Abschreibung von 2 % betragen. Damit hätten in den ersten vier Jahren insgesamt 28 % der Anschaffungs- und Herstellungskosten für eine neue Mietwohnung steuerlich abgesetzt werden können.

Der Bundesrat hat vor allem die fehlende Begrenzung der Miethöhe bei diesem Gesetzesvorhaben bemängelt. Theoretisch kann das Gesetzgebungsvorhaben noch bei einer der nächsten Bundesratssitzungen umgesetzt werden.

Januar 2019

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