Abzinsung von Verbindlichkeiten mit 5,5 %: FG Hamburg gewährt vorläufigen Rechtsschutz
Unverzinsliche Verbindlichkeiten, deren Laufzeit am Bilanzstichtag mehr als zwölf Monate beträgt und die nicht auf einer Anzahlung oder Vorauszahlung beruhen, sind mit 5,5 % abzuzinsen. Das Finanzgericht Hamburg (Az. 2 V 112/18) hat ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Abzinsungszinssatzes und hat daher in einem Verfahren Aussetzung der Vollziehung gewährt.
Begründung: Wegen der anhaltenden Niedrigzinsphase sind die in den Steuergesetzen festgelegten Zinssätze (z. B. 6 % für Nachzahlungszinsen) in die Kritik geraten, weil sie den Bezug zum langfristigen Marktzinsniveau verloren haben. So sind z. B. beim Bundesverfassungsgericht einige Verfahren zur Frage der Verfassungsmäßigkeit anhängig.
April 2019