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Steuer-Tipp

Baukindergeld: Neue Fristen und Regeln ab Mai 2019 beachten

Das Baukindergeld gibt es seit 2018. Dafür ist ein Online-Antrag im KfW-Zuschussportal (www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/
Bestandsimmobilie/Zuschussportal/Online-Antrag-Baukindergeld) erforderlich. Anträge in anderer Form können von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) nicht bearbeitet werden.

Das ändert sich zum 17.05.2019: Der Antrag auf Baukindergeld muss spätestens sechs Monate nach Einzug in Ihre selbst genutzte Wohnimmobilie gestellt werden (vorher waren es drei Monate).

Klargestellt wird, dass die Übertragung von Wohneigentum im Wege der vorweggenommenen Erbfole oder aufgrund eines Testaments oder einer Schenkung nicht förderfähig ist. Bei einer Hofübergabe kann der Hofübernehmer daher keinen Antrag auf Baukindergeld stellen.

Nicht gefördert wird, anders als bei der Eigenheimzulage, wenn der Sohn/die Tochter das Wohnhaus von den Eltern kauft. Ebenfalls nicht gefördert wird die Errichtung von Ferien- oder Wochenendhäusern oder Eigentumsübertragung zwischen Ehegatten, Lebenspartnern oder innerhalb einer auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft.

Wer Baukindergeld beantragen will, muss sich beeilen.
Es gibt nur begrenzte Fördermittel.

Juni 2019

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