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Steuer-Tipp

Keine höhere Grundsteuer für Windkraftanlagen!

Im Klimapaket der Bundesregierung war ursprünglich eine höhere Grundsteuer im „Gebiet für Windenergieanlagen“ vorgesehen. Nach den Beschlüssen des Bundestages und Bundesrates wird der besondere Hebesatz für Windenergieanlagen (Grundsteuer W) aus dem Gesetz wieder gestrichen. Der Vermittlungsausschuss bittet im Zuge der Beratung die Bundesregierung schnellst möglich Maßnahmen für eine größere Akzeptanz von Windenergie zu erarbeiten. Ziel müsse dabei die Beteiligung der Bürger und Kommunen an den Erträgen einer Windenergieanlage auf ihrer Gemarkung sein. Entsprechende Maßnahmen sollen im ersten Quartal 2020 vereinbart und in ein eigenes Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden. 

Januar 2020

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