Auflagenbuchführung / Auflagenabschlüsse
Soweit Land- und Forstwirte aufgrund der Inanspruchnahme staatlicher Fördermittel nach dem Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) verpflichtet sind Bücher zu führen, muss für einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren, beginnend mit dem auf die Bewilligung folgenden Wirtschaftsjahr, der Bewilligungsbehörde eine geprüfte Version des BMVEL-Jahresabschlusses zur Verfügung gestellt werden.
Der Jahresabschluss muss bei der Behörde spätestens 9 Monate nach Ende des Wirtschaftsjahres im CSV-Format auf Datenträger vorliegen.
Inhaltlich muss der BMVEL-Jahresabschluss nachstehende Teile enthalten:
1. Bilanz
Aktiva, Passiva, Einlagen und Entnahmen (obligatorisch für Einzelunternehmer) bzw. Gliederung des Eigenkapitals (bei Genossenschaften, Kapitalgesellschaften und bei Personengesellschaften; nicht für GbR)
2. Gewinn und Verlustrechnung
3. Anhang zur Bilanz
Anlagenspiegel, Bewertung des Tiervermögens und der Vorräte
4. Ernteflächen, naturale Erträge und Leistungen sowie Durchschnittspreise
5. Betriebsfläche
6. Arbeitskräfte
7. Ergänzende Angaben zur forstwirtschaftlichen Nutzung
(nur für Betriebe mit mehr als 10 ha FN)
Der BMVEL-Jahresabschluss ist für Betriebe aller Rechtsformen und Branchen Landwirtschaft, Weinbau, Gartenbau und Fischerei. Er dient als einheitliche Datengrundlage für Betriebsvergleiche, für die Beratung, für den Agrarbericht und für die Statistik.