Bundesregierung plant Steuerverschärfungen bei 13a-Landwirten
Landwirtschaftliche Betriebe bis 20 ha landwirtschaftliche Nutzfläche können die vereinfachte Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen (13a-Landwirte) nutzen. Der Hintergrund der geplanten Steuerverschärfungen ist, dass der Bundesrechnungshof in der Vergangenheit bereits mehrfach die Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen gerügt und angemahnt hat, diese zielgenauer zu regeln oder ganz abzuschaffen.
Da sich die Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen bisher als Vereinfachungsregelung bewährt hat, soll künftig zwar grundsätzlich an einer pauschalen Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen für kleinere land- und forstwirtschaftliche Betriebe festgehalten werden. Andererseits sind ab dem Wirtschaftsjahr 2015/16 folgende Verschärfungen geplant:
- Viehzuschlag von 300 € je Vieheinheit (VE) für Tierbestände oberhalb von 25 VE
- kein Abzug von Pacht- und Schuldzinsen sowie Altenteilsleistungen bspw. beim Wirtschaftsüberlassungsvertrag
- der Freibetrag von 1.534 € entfällt
- alle Dienstleistungen, auch Nachbarschaftshilfe, werden im Zuschlagsbereich erfasst
- Verkauf von Anlagevermögen und wertvollen Tieren werden ab einem Verkaufspreis von 15.000 € erfasst.
Bis einschließlich Wirtschafsjahr 2014/15 bleibt es bei der bisherigen Regelung. Die endgültige Verabschiedung im Bundestag ist für Anfang Dezember 2014 vorgesehen. Der Abschluss der Gesetzgebungsarbeiten bleibt abzuwarten.
Stand: Oktober 2014