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Steuer-Tipp

Achtung! Erleichterungen beim Mindestlohn ...

... trotzdem müssen Stundennachweise geführt werden!

Ende Juli wurde eine Verordnung zu den Dokumentationspflichten nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) erlassen, bei der viele Betriebe aufgeatmet haben, aber ACHTUNG!:


Es sind nur die Verpflichtungen nach dem MiLoG entfallen und nicht nach anderen Gesetzen, z.B. :


Aufgrund der Allgemeinverbindlichkeit des Mindestentgelttarifvertrages, ist in der Landwirtschaft neben dem MiLoG auch das Arbeitnehmerentsendegesetz zu beachten. Deshalb profitieren die ldw. Betriebe nicht von allen Erleichterungen:


In gewerblichen Betrieben (= nicht bei der landw. Unfallversicherung) sind für Arbeitnehmer, die in den letzten 12 Monaten mehr als 2.000 € brutto erhalten haben keine Aufzeichnungen nach MiLoG mehr zu führen. ! Bei Neueinstellungen ist die o. g. Voraussetzung nicht erfüllt, also müssen diese auch nach MiLoG min. 12 Monate aufzeichnen! 


Stand: August 2015

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