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Steuer-Tipp

Dürrehilfe - Vorlage der Jahresabschlüsse für 2018/19

Landwirtschaftliche Unternehmen, die durch die Dürre 2018 in eine existenzbedrohende Situation geraten sind, konnten im vergangenen Jahr Dürrehilfen beantragen. Die existenzbedrohende Situation ist anhand des Jahresabschlusses 2018/2019 zu belegen. Ursprünglich war eine Frist zur Vorlage der Abschlüsse bis zum 01.11.2019 vorgesehen.

Da die Auszahlung der Hilfen bis zum 31.08.2019 erfolgt sein muss, können die Jahresabschlüsse 2018/19 später eingereicht werden.

Die Frist zur Vorlage des Jahresabschlusses 2018/19 wurde neu festgesetzt. Die Jahresabschlüsse sind auch weiterhin zur nachträglichen Überprüfung der Bewilligungsvoraussetzungen erforderlich. Die ursprünglich in den Bescheiden genannte Frist 01.11.2019 ist durch das geänderte Vorgehen jedoch verzichtbar. Die Jahresabschlüsse sind nunmehr der Landwirtschaftskammer (LWK) bis zum 31.12.2019 vorzulegen, wobei die LWK im Einzelfall Ausnahmen zulassen kann.

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September 2019

 

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